Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B Geschäft empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen auch ausstellen, ab 2028 gilt das für alle. Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931 wie XRechnung oder ZUGFeRD, ein einfaches PDF reicht nicht mehr.
Preiserhöhungen gelingen in drei Stufen: Ankündigung mit Vorlauf von mindestens acht Wochen, Differenzierung nach Kundensegment statt pauschaler Prozentsatz und ein konkretes Gegenangebot für preissensible Kunden, etwa längere Bindung gegen stabilen Preis.
Liquidität lässt sich ohne zusätzlichen Kredit gewinnen, indem Rechnungen taggleich gestellt, Abschlagszahlungen vereinbart, Zahlungsziele vertraglich verkürzt und Mahnläufe automatisiert werden. In der Praxis sinkt die Außenstandsdauer damit um zehn bis 20 Tage.