Zahlungsziele verkürzen: Liquidität ohne neuen Kredit

Zwischen Leistung und Zahlungseingang liegen in vielen Betrieben mehr als 50 Tage. Vier Hebel, die ohne Bankgespräch funktionieren.

Schwarz-Weiß-Porträt von Mara König, Redakteurin für Finanzen und Recht

Von Mara König, Redakteurin Finanzen und Recht

· 8 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort

Liquidität lässt sich ohne zusätzlichen Kredit gewinnen, indem Rechnungen taggleich gestellt, Abschlagszahlungen vereinbart, Zahlungsziele vertraglich verkürzt und Mahnläufe automatisiert werden. In der Praxis sinkt die Außenstandsdauer damit um zehn bis 20 Tage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechnungsstellung am Leistungstag bringt den größten Einzeleffekt.
  • Abschlagszahlungen sind auch im Dienstleistungsgeschäft üblich.
  • Skonto lohnt nur bei belegbarer Kapitalbindung.
  • Ein fester Mahnlauf ersetzt unangenehme Einzelentscheidungen.

Der größte Verlust entsteht im eigenen Haus

In den ausgewerteten Betrieben vergingen im Schnitt elf Tage zwischen Leistungserbringung und Rechnungsstellung. Diese Zeit kostet nichts als Organisation. Wer die Rechnung am Tag der Leistung erstellt, verkürzt die Außenstandsdauer sofort um diese elf Tage, ohne mit einem einzigen Kunden zu verhandeln.

Abschläge und verkürzte Ziele

Bei Projekten über vier Wochen Laufzeit sind Abschlagszahlungen Standard und werden von gewerblichen Kunden selten abgelehnt, wenn sie vertraglich von Anfang an vorgesehen sind. Neue Rahmenverträge sollten 14 Tage netto vorsehen, nicht 30.

Skonto ist teuer: Drei Prozent bei zehn statt 30 Tagen entsprechen einem Jahreszins von über 50 Prozent. Das lohnt sich nur, wenn die Alternative ein tatsächlich in Anspruch genommener Kontokorrentkredit ist.

Mahnen ohne Beziehungsschaden

Ein fester Ablauf nimmt dem Mahnen das Persönliche: freundliche Erinnerung nach drei Tagen, schriftliche Mahnung nach zehn, Anruf der Geschäftsführung nach 20. Weil der Ablauf für alle gilt, muss niemand im Einzelfall entscheiden, ob ein Kunde verärgert werden darf.

Weiterlesen

Hände an einem Laptop mit digitaler Rechnungsübersicht, daneben ein Stapel PapierrechnungenFinanzen

E-Rechnung ab 2027: Was Betriebe jetzt vorbereiten sollten

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen E-Rechnungen im B2B Geschäft empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 Euro E-Rechnungen auch ausstellen, ab 2028 gilt das für alle. Zulässig sind strukturierte Formate nach EN 16931 wie XRechnung oder ZUGFeRD, ein einfaches PDF reicht nicht mehr.

Schwarz-Weiß-Porträt von Mara König, Redakteurin für Finanzen und Recht

Von Mara König

· 7 Min. Lesezeit

Ein Mitarbeiter erklärt dem Team in einem abgedunkelten Besprechungsraum Diagramme auf einem BildschirmLeadership

KI Kompetenz im Team: Was der AI Act von Arbeitgebern verlangt

Artikel 4 der europäischen KI Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ein ausreichendes Maß an KI Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Das gilt auch für kleine Betriebe, die KI Werkzeuge im Alltag nutzen. Eine feste Form schreibt das Gesetz nicht vor, sinnvoll sind eine Übersicht der genutzten Werkzeuge, klare Nutzungsregeln und dokumentierte Schulungen.

Schwarz-Weiß-Porträt von Dr. Sebastian Falk, Redakteur für Leadership

Von Dr. Sebastian Falk

· 6 Min. Lesezeit