StrategieBarrierefreiheit im Onlinehandel: Wen das BFSG wirklich betrifft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher angeboten werden, darunter der elektronische Geschäftsverkehr wie Onlineshops und Buchungsstrecken. Reine B2B Angebote fallen nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen.


