KI Kompetenz im Team: Was der AI Act von Arbeitgebern verlangt

Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI Systeme einsetzen, für ausreichende KI Kompetenz ihrer Beschäftigten sorgen. Viele Betriebe nutzen längst Chatbots und Textwerkzeuge, ohne das geregelt zu haben.

Schwarz-Weiß-Porträt von Dr. Sebastian Falk, Redakteur für Leadership

Von Dr. Sebastian Falk, Redakteur Leadership und Organisation

· 6 Min. Lesezeit

Ein Mitarbeiter erklärt dem Team in einem abgedunkelten Besprechungsraum Diagramme auf einem Bildschirm

Die kurze Antwort

Artikel 4 der europäischen KI Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI Systemen seit dem 2. Februar 2025, für ein ausreichendes Maß an KI Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Das gilt auch für kleine Betriebe, die KI Werkzeuge im Alltag nutzen. Eine feste Form schreibt das Gesetz nicht vor, sinnvoll sind eine Übersicht der genutzten Werkzeuge, klare Nutzungsregeln und dokumentierte Schulungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflicht zur KI Kompetenz gilt seit dem 2. Februar 2025.
  • Betroffen ist jeder Betrieb, der KI Systeme beruflich einsetzt, unabhängig von der Größe.
  • Das Gesetz verlangt kein Zertifikat, wohl aber angemessene Maßnahmen.
  • Eine schriftliche Nutzungsrichtlinie und dokumentierte Schulungen schaffen Nachweisbarkeit.

Wer betroffen ist

Die KI Verordnung der Europäischen Union unterscheidet zwischen Anbietern, die KI Systeme entwickeln, und Betreibern, die sie beruflich nutzen. Ein Handwerksbetrieb, der Angebote mit einem Textassistenten vorformuliert, ist Betreiber. Für beide Gruppen gilt Artikel 4: Wer mit dem System arbeitet, muss es ausreichend verstehen.

Was ausreichend bedeutet, hängt vom Einsatz ab. Wer lediglich E-Mails umformulieren lässt, braucht weniger Wissen als jemand, der mit KI Bewerbungen vorsortiert.

Was in der Praxis genügt

Am Anfang steht eine einfache Liste: Welche Werkzeuge nutzen wir, wofür und mit welchen Daten? Daraus ergibt sich eine kurze Richtlinie, die festhält, welche Informationen nicht eingegeben werden dürfen, etwa Kundendaten oder Betriebsgeheimnisse, und dass Ergebnisse vor der Weitergabe geprüft werden.

Ergänzt wird das durch eine Schulung, die zu den tatsächlichen Aufgaben passt. Teilnahme und Inhalt sollten schriftlich festgehalten werden, damit sich die Maßnahmen später belegen lassen.

Führung statt Verbot

Ein pauschales Verbot verlagert die Nutzung meist nur auf private Geräte. Wirksamer ist es, freigegebene Werkzeuge zu benennen und Ansprechpartner festzulegen. Die Bundesnetzagentur ist in Deutschland als zentrale Anlaufstelle für die KI Verordnung vorgesehen und stellt Informationen zur KI Kompetenz bereit.

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